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   BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54   

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https://dejure.org/1955,4274
BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,4274)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1955 - 2 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,4274)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1955 - 2 StR 514/54 (https://dejure.org/1955,4274)
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  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Der Richter darf bei der Strafzumessung berücksichtigen, dass der verbrecherische Wille über den verwirklichten Erfolg hinausging (BGHSt 1, 131, 136) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 130/51].
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Das ist unrichtig, denn eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 223 a StGB liegt vor, wenn der Täter ein Mittel anwendet, das nach den besonderen Umständen des Falles wegen seiner allgemeinen Gefährlichkeit zur Herbeiführung des Todes geeignet ist, auch wenn im Einzelfall der Tod noch nicht nahe bevorsteht (BGHSt 2, 160).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist unbegründet, weil die Revision keine weiteren Beweismittel angibt, zu deren Benutzung der Sachverhalt angeblich drängte (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51
    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Selbstverschuldete Trunkenheit darf strafschärfend gewertet werden (BGH MDR 1951, 657).
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Das ist nur der Fall, wenn die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt ist, nicht aber, wenn ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vollständig durchgeführt, insbesondere ordnungswidrig Personen der Zutritt gestattet wird (RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153).
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums -

    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Wenn das Unrechtsbewusstsein unteilbar wäre, wie der erste und fünfte Senat ausgeführt haben (BGH MDR 1952, 436; BGHSt 3, 342), würde das ausreichen.
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Wenn das Unrechtsbewusstsein unteilbar wäre, wie der erste und fünfte Senat ausgeführt haben (BGH MDR 1952, 436; BGHSt 3, 342), würde das ausreichen.
  • RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43

    Nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit kann einen Grund für die

    Auszug aus BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54
    Das ist nur der Fall, wenn die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt ist, nicht aber, wenn ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vollständig durchgeführt, insbesondere ordnungswidrig Personen der Zutritt gestattet wird (RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153).
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